Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.

Jede Art der Kündigung ist unabhängig von ihrem Zeitpunkt schriftlich gegenüber „Die Lehrmeister“ zu erklären. Die Lehrmeister behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn es aufgrund von Umständen, die in der Person des Schülers oder des Auftraggebers liegen, den Lehrmeistern oder dem/der zuständigen Lehrbeauftragten unzumutbar ist, den Lehrauftrag weiter durchzuführen. Hierfür gelten die gesetzlichen und sittlichen Maßstäbe. In diesem Fall wird die noch ausstehende Vergütung inklusive des nächsten Vertragsmonats sofort fällig und der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.

II.

Die Vergütung ist immer für den folgenden Monat im Voraus fällig, spätestens jedoch am dritten Bankarbeitstag des betreffenden Vertragsmonats. Falls sich Ihr Wohnort außerhalb des Stadtgebiets eines unserer Einsatzorte (https://www.dielehrmeister.de/unsere-einsatzorte/) befindet, berechnen wir für unsere Lehrkräfte ein Fahrtgeld von 0,35€/km gemessen vom Stadtzentrum. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, haben die Lehrmeister ein Zurückbehaltungsrecht gem. §273 I BGB und der bis zum Zahlungseingang regulär terminierte Unterricht entfällt ersatzlos. Der Vergütungsanspruch wird hiervon nicht berührt.

III.
Der Vertrag wird mit unbegrenzter Laufzeit geschlossen, wobei diese mit dem Tag der ersten Nachhilfestunde beginnt. Zunächst gilt eine fest vereinbarte Probezeit von zwei Wochen. Innerhalb dieser Probezeit kann der Vertrag beiderseitig ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. In diesem Falle ist der Teilbetrag bis zum Ablauf der Probezeit in voller Höhe zu entrichten. Der Vertrag ist nach Ablauf des dritten Vertragsmonats monatlich kündbar. Hierfür gilt eine Frist von 7 Arbeitstagen zum Monatsende.

IV.

Die wöchentlich stattfindenden Unterrichtseinheiten werden in Absprache mit dem zuständigen Lehrer zunächst verbindlich terminiert. Verschiebungen und Neufestlegungen sind nur nach Absprache und im gegenseitigen Einvernehmen mit der Lehrkraft möglich. Für seitens der Schüler kurzfristig abgesagte Stunden kann aufgrund fester Stundenpläne der Lehrkräfte regelmäßig kein Ersatz geleistet werden. Jedoch kann eine Unterrichtseinheit im Einvernehmen mit der Lehrkraft ausnahmsweise umterminiert werden. Bei ärztlich attestierter längerer Krankheit des Schülers, ab vier Wochen ohne Unterbrechung, ist eine vorzeitige Auflösung dieses Vertrages möglich.

V.

Bei vorübergehendem Ausfall des Lehrers werden die versäumen Unterrichtseinheiten nach einvernehmlicher Terminierung nachgeholt und es wird eine Vertretung gestellt. Bei Ganzausfall des Lehrers wird entsprechend Satz 1 eine Vertretung gestellt. Sofern das Stellen einer Vertretung für mehr als 4 Wochen nicht möglich ist, kann dieser Vertrag beiderseitig fristlos gekündigt werden. Überzahlungen werden zurückerstattet.

VI.

Bei Umzug des Schülers an einen Ort, an dem Lehrmeister seine vertragliche Leistung nicht weiter anbieten kann, kann der Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsmonats, in den der Umzug fällt, gekündigt werden.

VII.
Der gestellte Lehrbeauftragte ist nicht zur Vertretung der Lehrmeister berechtigt. Sondervereinbarungen mit dem Lehrbeauftragten, z.B. über Zusatzstunden, ohne schriftliche Genehmigung von Lehrmeister sind untersagt.

VIII.
Besteht seitens des Schülers, seines gesetzlichen Vertreters, oder des Vertragspartners ein Zahlungsverzug von zwei Monatsvergütungen, ist Lehrmeister berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem sowie in jedem sonstigen Falle einer seitens des Schülers, seiner Vertretungsberechtigten oder des Vertragspartners verschuldeten außerordentlichen Kündigung steht Lehrmeister ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 60% der vertraglich noch ausstehenden Vergütung zu. Dem Schüler, seinen Vertretungsberechtigten sowie dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Lehrmeister kein oder ein geringerer Schaden entsteht oder entstanden ist. Lehrmeister bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und ggf. einzufordern.

IX.
Den Eltern/Erziehungsberechtigten sowie dem Schüler wird empfohlen, die didaktischen und pädagogischen Ratschläge des Lehrers zu befolgen, um den optimalen Erfolg der Nachhilfe zu ermöglichen.

X.
Im Rahmen der Unterrichtseinheiten übernehmen Lehrmeister und der von ihm beauftragte Lehrbeauftragte keine Aufsichtspflicht; diese obliegt den Erziehungsberechtigten. Lehrmeister und der von ihm beauftragte Lehrbeauftragte haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; das gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

XI.
Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Sollte eine der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen nichtig sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, sind die Parteien verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Vereinbarung und/oder dieses Vertrags möglichst nahekommt und entspricht.

XII.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Betzdorf.

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0221 731273

Feedback unserer Kunden:

5 Sterne
"Die Nachhilfelehrerin war sehr nett und konnte auch gut erklären. Tom hatte heute die mündliche Prüfung und hat dann doch noch die 2 geschafft:)

Vielen Dank! Wir können Sie bestimmt mal weiterempfehlen."

- Klara S. aus Mainz


5 Sterne 
"Der Lehrer macht einen guten, ersten Eindruck."

- Meike P. aus Königstein


5 Sterne


"Die Lehrmeister haben uns einen großartigen Lehrer geschickt, der meine Tochter durch die mündliche Prüfung gerettet hat. Vielen Dank dafür!" 

- Stefan R. aus Wiesbaden


 5 Sterne
"Sofie hat sich schnell an die Lehrerin gewöhnt und es wird schon besser mit den Hausaufgaben. Danke, dass das so schnell geklappt hat."

-  Heike K. aus Ingolstadt


5 Sterne


"Wir sind froh, jetzt be Ihnen zu sein, der private Lehrer vorher war einfach nicht so zuverlässig."

-  Viktoria E. aus Aachen


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